Nun, es gibt verschiedene Grundvoraussetzungen, die für einen Kredit in der Bundesrepublik erfüllt sein müssen. So muss der Kreditnehmer – also die Person, die den Antrag auf einen Kredit stellt – die deutsche Staatsbürgerschaft haben, oder nach dem Einbürgerungsrecht zumindest schon einen festen Wohnsitz in Deutschland aufweisen. Selbstverständlich muss die Person, die einen Ratenkredit will, volljährig sein und somit voll geschäftsfähig handeln dürfen. Auch ist es wichtig – und das steht immer unter jedem Kreditvertrag – dass die Person, die sich Geld leihen will – unbedingt im Vollbesitzer seiner geistigen Kräfte sein muss. Das heißt, ein Kredit, der von einem Betrunkenen unterzeichnet wurde, könnte teilweise ungültig sein, das gerade im alkoholisierten Zustand der Kopf nicht so klar ist, dass man darüber nachdenkt, was man denn da unterschreibt. Ganz schnell kann man einen Menschen, dessen Denkvermögen beeinträchtigt ist, auch ganz leicht beim Abschluss von einem Ratenkredit beeinflussen. Dies könnte für den Kreditgeber im Ernstfall so enden, dass er sicher keinen Cent von dem verliehenen Geld wieder sehen könnte. Ein Kreditgeber sowie der Kreditnehmer müssen sich beide des Geschäfts bewusst sein. Da in der Regel nur Banken Kredite vergeben, ist dies auf der Seite sicher der Fall. Der Kreditnehmer unterzeichnet auch die geistige Belastung dementsprechend, dass er bei vollem Bewusstsein war, als er den Ratenkredit unterschrieben hat. Und was noch wichtig ist, für jede Bank zumindest, der Kreditnehmer muss eine gewisse Bonität aufweisen können, das heißt, er muss des Kredits würdig sein und von der Bank das Vertrauen bekommen. Ist dies alles erfüllt, steht einem erfolgreichen Ratenkreditabschluss nix mehr im Wege.

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