Do 25 Okt 2007
Ratenkredite - zur Finanzierung von Anschaffungen
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Banken stellen Privatkunden Ratenkredite in unterschiedlicher Form zur Verfügung. Je nach Verwendungszweck des Kreditbetrages unterliegt die Handhabung des Kredits unterschiedlichen Kriterien. Für den Kunden ermöglichen Ratenkredite die Finanzierung oder Anschaffung von Waren oder Dienstleistungen, wenn er selbst nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt. Auch für die Finanzierung eines Studiums kann auf einen Ratenkredit zurückgegriffen werden. Unabhängig von der Höhe des Ratenkredits ist die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit Voraussetzung für die Bewilligung eines Kredits. Unter Kreditfähigkeit versteht man die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit des Antragstellers. Darüber hinaus beurteilt die Kreditwürdigkeit die finanzielle und wirtschaftliche Situation des Kunden, um festzustellen ob er in der Lage ist, den Kredit zurück zu zahlen. Durch monatliche vertraglich festgelegte Ratenzahlungen wird der Kreditbetrag zurückgezahlt. Für die Inanspruchnahme des Ratenkredits verlangt die Bank Zinsen, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein können. Vor Vertragsabschluss sollten daher verschiedene Kreditangebote verglichen werden, um das günstigste und für den Kreditnehmer vorteilhafteste Angebot zu wählen. Hinzu kommt eventuell eine Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühr, die weitere Kosten für den Kreditnehmer bedeuten. Die Laufzeit des Ratenkredits ergibt aus der Höhe der monatlichen Raten und beträgt in der Regel nicht mehr als 84 Monate. Generell gilt, dass die Laufzeit bei hohen monatlichen Tilgungsraten kürzer ist als bei niedrigen Raten. Vor Bewilligung des Kreditantrags wird eine Anfrage an die Schufa gemacht. Kommt der Kreditvertrag zustande, wird die Schufa darüber informiert.
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