Jedes Jahr hat man als Versicherungsnehmer einer Autoversicherung die Möglichkeit die Versicherungsgesellschaft zu wechseln – und zwar durch eine so genannte fristgerechte Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt dabei einen Monat, wobei die Kündigung bei der Versicherung jedoch spätestens am 30. November eingegangen sein muss, denn ein reguläres Versicherungsjahr dauert vom 01. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres. (more…)

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