Fr 16 Nov 2007
Die Unterhaltsrangfolge ab 2008
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Mit der Reform des Unterhaltsrechts, die zum 01. Januar 2008 in Kraft treten wird, hat es sich die Bundesregierung zum Ziel gemacht, das Kindeswohl an die erste Stelle zu setzen. Das trägt der Familienpolitik der Bundesregierung Rechnung und bringt die heutigen modernen Lebensformen mit der Gesetzgebung in Einklang. Außerdem soll die persönliche Verantwortung der erhöht werden. Die Mütter oder Väter tragen selbst Verantwortung, wieder in den Beruf zu gehen und ihren Lebensunterhalt dadurch selbst zu bestreiten. Mit den Veränderungen in der Unterhaltsrangfolge soll unter anderem erreicht werden, Kinder zu stärken, da sie im Gegensatz zu den Erwachsenen Unterhaltsbedürftigen nicht allein für ihren Unterhalt aufkommen können.
Dem Kindesunterhalt wird damit der absolute Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen gegeben.
Erst auf dem zweiten Rang folgen dann die Unterhaltsansprüche von geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartnern, sofern sie Kinder betreuen, die nicht volljährig sind. Dabei werden Elternteile, die gemeinsame minderjährige Kinder betreuen, aber nicht miteinander verheiratet waren, den Verheirateten gleichgestellt.
Diese neue Unterhaltsrangfolge gewinnt immer dann besondere Bedeutung, wenn der zum Unterhalt Verpflichtete aufgrund seiner privaten Einkommenssituation nicht allen Unterhaltsverpflichtungen gleichermaßen nachkommen kann. Zuerst werden immer die Unterhaltsansprüche der Kinder befriedigt und erst danach, wenn noch Verteilungsmasse bleibt, erhalten die Unterhaltsberechtigten des nachfolgenden Ranges Unterhalt.
Dabei wird für die minderjährigen Kinder ein Mindestunterhalt festgelegt, dabei wird auch die bisherige Kindergeldverrechnung anders geregelt. Der halbe Betrag des Kindergeldes wird dem Kind zugerechnet, es mindert seinen Bedarf.
Weiterhin ist vorgesehen, dass sowohl Verheiratete und alleinerziehende Personen gleichgestellt sind beim Anspruch auf Betreuungsunterhalt, dieser besteht dann zukünftig für den betroffenen Personenkreis drei Jahre lang ab der Geburt eines Kindes.
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