Mi 7 Mai 2008
Gesetzliche und private Unfallversicherung
Geposted von Beate Saenger in Kategorie(n) Versicherung Getaggt mit :In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung ein Teil der Sozialversicherung. Sie setzt ein, wenn sich Unfälle auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg ereignen oder wenn berufsbedingte Krankheiten auftreten. Pflichtversicherte wie beispielsweise Arbeitnehmer und Auszubildende, Schüler oder Studenten oder auch Helfer bei Unglücksfällen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung versorgt, weiterhin freiwillig Versicherte wie Selbstständige und Freiberufler.
Neben der gesetzlichen existiert die private Unfallversicherung. Sie setzt bei Unfällen ein, die sich beispielsweise in der Freizeit ereignen. Mit einer privaten Unfallversicherung ist also sichergestellt, dass auch in diesem Bereich die finanziellen Folgen eines Unfalls nicht ein großes Loch in die private Kasse reißen, sondern von einer Versicherung abgedeckt werden. Diese private Versicherung setzt mit dem Datum ein, das auf der Police festgehalten ist, und zwar für die Dauer eines zuvor festgelegten Zeitraumes – und auch für die Dauer eines zuvor festgelegten Betrages. Dieser beeinflusst die Höhe der im Falle eines Unfalls ausgezahlten Leistungen. Jedoch ist dies nicht das alleinige Kriterium, auch der Grad der eventuellen Invalidität ist ausschlaggebend für die Höhe der Leistungen. Wie soeben erwähnt, sind Leistungen hinsichtlich der möglichen Invalidität ein wesentlicher Bestandteil dieser Art von Unfallversicherung. Des Weiteren erfolgen Leistungen wie Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsleistungen oder auch sofortige Leistungen bei Schwerstverletzten. Auch im schlimmsten Fall, wenn ein Unfall nach einer bestimmten Zeitspanne zum Tode des Versicherten führt, kann Anspruch auf eine vereinbarte Todesfallsumme durch die Hinterbliebenen erhoben werden. Bei all diesen Leistungen wird davon ausgegangen, dass die Unfälle nicht willentlich oder leichtfertig, wie beispielsweise durch Alkoholgenuss, herbeigeführt wurden. Weitere Ausschlüsse existieren und sollten daher vor Abschluss der Versicherung durchgesprochen werden.
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